Wer bei der andsafe Hundehaftpflicht Erklärungen oder Anzeigen zum Vertrag abgeben möchte, muss dafür die Textform nutzen – also E-Mail oder Brief; auch bereitgestellte Funktionen im Kundenportal gelten als gleichwertig. Ist gesetzlich ausnahmsweise Schriftform vorgeschrieben, geht die Mitteilung direkt an den Hauptsitz in Münster.
Alle Erklärungen und Anzeigen, die für den Versicherer bestimmt sind und unmittelbar diesen Versicherungsvertrag betreffen, sind in Textform abzugeben. Dazu zählen E-Mail und Brief.
Sofern in Kundenportalen entsprechende Funktionen für diese Erklärungen und Anzeigen bereitgestellt sind, sind diese der Textform gleichgestellt.
Gibt es gesetzliche Regelungen, die eine Schriftform vorschreiben, sind die entsprechenden Erklärungen und Anzeigen direkt an den Hauptsitz des Versicherers zu richten:
- andsafe Aktiengesellschaft, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen zum Vertrag müssen in Textform erfolgen, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Wenn im Kundenportal passende Funktionen dafür angeboten werden, sind diese ebenfalls zulässig. Nur wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform verlangt, muss die Erklärung direkt an den Hauptsitz des Versicherers geschickt werden.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Mitteilungen zu meinem Vertrag abgeben?
Alle Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betreffen, sind in Textform abzugeben, also per E-Mail oder Brief.
Kann ich Erklärungen auch über das Kundenportal abgeben?
Ja. Sofern im Kundenportal entsprechende Funktionen für solche Erklärungen und Anzeigen bereitgestellt sind, sind diese der Textform gleichgestellt.
Was gilt, wenn das Gesetz eine Schriftform verlangt?
Gibt es gesetzliche Regelungen, die eine Schriftform vorschreiben, sind die entsprechenden Erklärungen und Anzeigen direkt an den Hauptsitz des Versicherers zu richten: andsafe Aktiengesellschaft, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025