Wer eine Hundehaftpflicht bei andsafe hat und umzieht, muss die neue Postanschrift unverzüglich melden – sonst genügt es, wenn der Versicherer eine Erklärung per Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse schickt, die dann drei Tage nach Absendung als zugestellt gilt.
Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns diese Änderung unverzüglich mitteilen.
Unterbleibt diese Anzeige, reicht es aus, wenn wir für eine Erklärung, die Ihnen gegenüber wirken soll, ein Einschreiben an die uns zuletzt bekannte Adresse senden.
Die Erklärung gilt dann drei Tage nach Absendung als zugestellt.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um oder ändert sich Ihre Postanschrift, sollten Sie das dem Versicherer sofort mitteilen. Tun Sie das nicht, darf der Versicherer wichtige Erklärungen per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Adresse schicken. Eine solche Erklärung gilt bereits drei Tage nach dem Absenden als bei Ihnen zugestellt.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn sich meine Postanschrift ändert?
Sie müssen dem Versicherer die Änderung Ihrer Postanschrift unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht melde?
Dann reicht es aus, wenn der Versicherer eine an Sie gerichtete Erklärung per Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse sendet.
Ab wann gilt eine solche Erklärung als zugestellt?
Die Erklärung gilt drei Tage nach ihrer Absendung als zugestellt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025