Bei der andsafe Hundehaftpflicht wird einmal pro Kalenderjahr geprüft, ob sich die Kosten und Schadenaufwendungen so verändert haben, dass die Beiträge aller bestehenden Verträge neu kalkuliert werden müssen – auf der bisherigen und der prognostizierten Entwicklung sowie anerkannter versicherungsmathematischer Verfahren, wobei der angesetzte Gewinn unverändert bleibt.
Im Rahmen der Beitragsanpassung werden die Beiträge aller bestehenden Versicherungsverträge einmal im Kalenderjahr überprüft. Dabei wird ermittelt, ob und in welchem Umfang sich Veränderungen bei den Kosten und den Schadenaufwendungen ergeben haben, die eine Neukalkulation erforderlich machen.
Bei einer Neukalkulation wird die zurückliegende Schaden- und Kostenentwicklung betrachtet. Zusätzlich wird die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation prognostiziert. Dabei kommen ausschließlich anerkannte Methoden und Verfahren der Versicherungstechnik und -mathematik zum Einsatz.
Der Gewinn, den der Versicherer für sich angesetzt hat, bleibt bei der Neukalkulation unverändert.
Falls die unternehmenseigenen Daten nicht ausreichen, um die Beiträge neu zu kalkulieren, kann auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e.V.) zurückgegriffen werden.
Was bedeutet das konkret?
Einmal pro Jahr wird geschaut, wie sich Kosten und Schäden entwickelt haben und ob die Beiträge deshalb angepasst werden müssen. Für eine Neuberechnung werden die vergangene Entwicklung sowie eine Prognose der künftigen Entwicklung herangezogen, wobei nur anerkannte versicherungsmathematische Verfahren verwendet werden. Der einkalkulierte Gewinn ändert sich dabei nicht. Reichen die eigenen Daten nicht aus, können Statistiken des GDV genutzt werden.
Häufige Fragen
Wie oft werden die Beiträge überprüft?
Die Beiträge aller bestehenden Versicherungsverträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft.
Was wird bei einer Neukalkulation der Beiträge berücksichtigt?
Berücksichtigt werden die zurückliegende Schaden- und Kostenentwicklung sowie eine Prognose der voraussichtlichen Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation. Dabei werden nur anerkannte Methoden und Verfahren der Versicherungstechnik und -mathematik verwendet.
Erhöht sich bei einer Neukalkulation der Gewinnanteil des Versicherers?
Nein, der angesetzte Gewinn bleibt bei der Neukalkulation unverändert.
Was passiert, wenn die eigenen Daten für die Neukalkulation nicht ausreichen?
In diesem Fall kann auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e.V.) zurückgegriffen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025