Bei der Hundehaftpflicht von andsafe müssen Sie einen eingetretenen Versicherungsfall unverzüglich melden, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald Sie davon Kenntnis erlangen. Diese sofortige Mitteilung an den Versicherer ist eine grundlegende Obliegenheit im Schadenfall.
Sie müssen dem Versicherer unverzüglich mitteilen, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein Versicherungsfall eingetreten ist, sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, dies dem Versicherer unverzüglich zu melden. Es soll also keine Zeit verloren gehen, bis der Versicherer informiert wird.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Schaden bei meiner Hundehaftpflicht melden?
Sie müssen dem Versicherer unverzüglich mitteilen, sobald ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Wem gegenüber muss ich den Versicherungsfall anzeigen?
Die Mitteilung über den eingetretenen Versicherungsfall ist gegenüber dem Versicherer zu machen.
Was ist der Anlass für die Mitteilungspflicht?
Anlass ist der Eintritt eines Versicherungsfalls; dieser ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025