Die Hundehaftpflicht von andsafe greift, wenn Sie wegen eines Schadenereignisses während der Wirksamkeit der Versicherung von einer dritten Person auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden – bei Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschäden auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Entscheidend ist das Ereignis, das unmittelbar zur Schädigung geführt hat, nicht der Zeitpunkt der Schadenverursachung.
Die Versicherung greift, wenn Sie von einer dritten Person auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- wegen eines Schadenereignisses, das während der Wirksamkeit der Versicherung eintritt, und
- das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte,
- aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts,
- durch eine dritte Person, die Sie auf Schadenersatz in Anspruch nimmt.
Schadenereignis ist das Ereignis, das unmittelbar zur Schädigung des Dritten geführt hat.
Wann der Schaden verursacht wurde, spielt keine Rolle.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung leistet, wenn ein Dritter Sie wegen eines Schadens auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist ein Schadenereignis, das während der Laufzeit der Versicherung eintritt und zu einem Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden führt. Grundlage der Inanspruchnahme sind gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ereignisses, das unmittelbar zur Schädigung geführt hat – nicht, wann der Schaden verursacht wurde.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses von einer dritten Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Welche Schäden sind erfasst?
Erfasst sind Personen-, Sach- sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden.
Was gilt als Schadenereignis?
Als Schadenereignis gilt das Ereignis, das unmittelbar zur Schädigung des Dritten geführt hat.
Kommt es darauf an, wann der Schaden verursacht wurde?
Nein, wann der Schaden verursacht wurde, spielt keine Rolle. Entscheidend ist das Ereignis, das unmittelbar zur Schädigung geführt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025