Bei der andsafe Hundehaftpflicht ist die Entschädigungsleistung in jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – auch dann, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt zudem die doppelte Versicherungssumme als Obergrenze, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt pro Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme. Diese Grenze bleibt auch dann bestehen, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen gilt außerdem die doppelte Versicherungssumme als Höchstgrenze, solange nichts anderes vereinbart ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung pro Versicherungsfall maximal?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Ändert sich die Höchstgrenze, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind?
Nein. Die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Gibt es eine Obergrenze für alle Schäden eines Jahres?
Ja. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025