Bei der Hundehaftpflicht von andsafe können Sie sich dafür entscheiden, dass eine Mithaftung nach § 254 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro nicht angerechnet wird – auf diese Weise bleibt Ihnen bei kleineren Schäden trotz eigener Mitverantwortung der volle Ersatz erhalten, wenn Sie es wünschen.
Wenn Sie es wünschen, wird die Mithaftung nach § 254 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro nicht angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen bei einem Schaden ein Mitverschulden nach § 254 BGB zugerechnet, müssen Sie diese Mithaftung nicht hinnehmen, wenn Sie das nicht möchten. Diese Nicht-Anrechnung gilt bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro. Auf Ihren Wunsch bleibt Ihnen dadurch bei kleineren Schäden der volle Ersatz erhalten.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Schadenhöhe wird die Mithaftung nicht angerechnet?
Die Mithaftung nach § 254 BGB wird bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro nicht angerechnet.
Muss ich etwas tun, damit die Mithaftung nicht angerechnet wird?
Ja, die Nicht-Anrechnung erfolgt, sofern Sie es wünschen.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich die Mithaftung?
Die Mithaftung bezieht sich auf § 254 BGB.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025