Bei der Hundehaftpflicht von andsafe sind auch reine Vermögensschäden mitversichert, die während der Laufzeit des Vertrages entstehen – und zwar unabhängig davon, ob zugleich ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Nicht abgedeckt sind bestimmte Fälle wie das Abhandenkommen von Sachen, Schäden im Zusammenhang mit Verträgen, aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit, Verstöße gegen Schutz- und Urheberrechte sowie Schäden durch ständige Emissionen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden, die während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages verursacht wurden. Das gilt unabhängig davon, ob zugleich ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Für die folgenden Vermögensschäden besteht kein Versicherungsschutz:
- Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, sofern der Schaden nicht an anderer Stelle in diesen Vertragsbestimmungen ausdrücklich mitversichert ist
- Schäden im Zusammenhang mit Verträgen
- Schäden aus beruflichen/dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten
- Schäden infolge eines Verstoßes gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte
- Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Lärm oder Gerüche)
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn nur ein Vermögensschaden entsteht, also kein Personen- oder Sachschaden damit verbunden ist. Dabei muss der Schaden während der Laufzeit des Vertrages verursacht worden sein. Bestimmte Vermögensschäden bleiben allerdings ausgeschlossen, etwa beim Abhandenkommen von Sachen, bei Schäden aus Verträgen, aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit, bei Verstößen gegen Schutz- und Urheberrechte sowie bei Schäden durch ständige Emissionen.
Häufige Fragen
Sind auch reine Vermögensschäden ohne begleitenden Personen- oder Sachschaden mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages verursacht wurden, und zwar unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden.
Welche Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen (sofern nicht an anderer Stelle ausdrücklich mitversichert), Schäden im Zusammenhang mit Verträgen, Schäden aus beruflichen, dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten, Schäden durch Verstöße gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie Schäden durch ständige Emissionen wie Lärm oder Gerüche.
Ist ein Schaden durch das Abhandenkommen von Sachen versichert?
Grundsätzlich nicht. Solche Schäden sind nur dann gedeckt, wenn sie an anderer Stelle in den Vertragsbestimmungen ausdrücklich mitversichert sind.
Zählen dauerhafte Geräusch- oder Geruchsbelästigungen zu den versicherten Vermögensschäden?
Nein. Schäden durch ständige Emissionen, zum Beispiel Lärm oder Gerüche, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025