Wenn ein fremder Hund Ihnen einen Schaden zufügt und der private Halter nicht zahlt, springt die andsafe Hundehaftpflicht mit dem Forderungsausfallschutz ein und stellt Sie so, als hätte die andere Person eine gleichwertige Hundehalterhaftpflicht bei diesem Versicherer. Voraussetzung sind unter anderem ein namentlich bekannter Schädiger, ein rechtskräftiger Titel und ein erfolgloser Vollstreckungsversuch – zusätzlich können sogar Kosten für einen Rechtsbeistand übernommen werden.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die andere Personen gegen Sie geltend machen, weil Ihr Hund diesen Personen einen Schaden zugefügt hat. Dieser Versicherungsschutz wird erweitert: Abgesichert sind auch Ihre eigenen gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen andere private Hundehalter:innen, deren Hunde Ihnen einen Schaden zufügen. Dabei werden Sie so gestellt, als hätten diese Personen eine vergleichbare Hundehalterhaftpflichtversicherung beim Versicherer abgeschlossen, die denselben Versicherungsumfang hat wie dieser Versicherungsvertrag.
Damit die Absicherung greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Person, gegen die Sie einen Anspruch haben, muss namentlich bekannt sein.
- Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich gegen die Person vorliegen.
- Es muss erfolglos versucht worden sein, diesen Titel zu vollstrecken. Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder offensichtlich bzw. zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird und der Versicherer auf eine Vollstreckung verzichtet.
- Sie haben die Schadenersatzansprüche, die Sie gegen die Person haben, an den Versicherer abgetreten.
Besteht für die gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruches kein Versicherungsschutz über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für einen Rechtsbeistand.
Ausschlüsse des Versicherungsschutzes aus diesem Vertrag gelten entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Der Forderungsausfallschutz greift, wenn ein fremder Hund Ihnen einen Schaden zufügt, der private Halter aber nicht zahlen kann. In diesem Fall werden Sie so gestellt, als hätte die andere Person dieselbe Hundehalterhaftpflicht wie Sie. Dafür müssen der Schädiger namentlich bekannt sein, ein rechtskräftiger Titel vorliegen, eine Vollstreckung erfolglos versucht worden sein und die Ansprüche an den Versicherer abgetreten werden. Fehlt eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Durchsetzung, können auch die Kosten für einen Rechtsbeistand übernommen werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein fremder Hund meinen Hund oder mich verletzt und der Halter nicht zahlt?
Dann greift der Forderungsausfallschutz: Sie werden so gestellt, als hätte der andere private Hundehalter eine vergleichbare Hundehalterhaftpflichtversicherung mit demselben Versicherungsumfang beim Versicherer abgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Forderungsausfallschutz greift?
Die schädigende Person muss namentlich bekannt sein, es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich vorliegen, ein Vollstreckungsversuch muss erfolglos gewesen sein, und Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche an den Versicherer abgetreten haben.
Muss ich immer erst erfolglos vollstrecken, bevor gezahlt wird?
Nicht immer. Ein erfolgloser Vollstreckungsversuch ist nicht erforderlich, wenn die Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder offensichtlich bzw. zu erwarten ist, dass die Vollstreckung erfolglos bleibt und der Versicherer darauf verzichtet.
Werden auch die Kosten für einen Anwalt übernommen?
Ja. Besteht für die gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs kein Schutz über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für einen Rechtsbeistand.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025