Schäden aus einem Deckakt sind bei der Hundehaftpflicht von andsafe mitversichert – und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen ungewollten oder einen gewollten Deckakt handelt. Ihre gesetzliche Haftpflicht ist in diesen Fällen abgedeckt.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Hund an einem Deckakt beteiligt ist und dabei ein Schaden entsteht, greift der Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war – Ihre gesetzliche Haftpflicht ist in beiden Fällen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Deckakt meines Hundes versichert?
Ja, Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus einem Deckakt ist mitversichert.
Macht es einen Unterschied, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war?
Nein, der Versicherungsschutz besteht sowohl bei einem ungewollten als auch bei einem gewollten Deckakt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025