In der Hundehaftpflicht von andsafe sind übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden mitversichert, die von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, Dienstherren sowie öffentlichen und privaten eitgeber:innen geltend gemacht werden.
Versichert sind übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden. Diese Ansprüche können geltend gemacht werden von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- Dienstherren
- öffentlichen und privaten Arbeitgeber:innen
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Personenschaden entsteht, für den zunächst eine andere Stelle wie eine Krankenkasse oder ein Arbeitgeber leistet, kann diese Stelle ihre Kosten anschließend zurückfordern. Solche übergangsfähigen Regressansprüche wegen Personenschäden sind über diesen Versicherungsschutz abgedeckt. Das gilt für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, Dienstherren sowie öffentlichen und privaten Arbeitgeber:innen.
Häufige Fragen
Welche Stellen können ihre Regressansprüche über diesen Versicherungsschutz geltend machen?
Versichert sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, Dienstherren sowie öffentlichen und privaten Arbeitgeber:innen.
Für welche Art von Schäden gilt der Schutz bei Regressansprüchen?
Der Schutz gilt für übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden.
Sind auch Ansprüche privater Arbeitgeber:innen mitversichert?
Ja, versichert sind Regressansprüche sowohl öffentlicher als auch privater Arbeitgeber:innen wegen Personenschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025