Bei der andsafe Hundehaftpflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Werden Schäden dagegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht, greift der Versicherungsschutz weiterhin.
Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
Verursachen Sie Schäden fahrlässig oder grob fahrlässig, besteht Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Schaden absichtlich, also vorsätzlich, herbeiführen, zahlt der Versicherer nicht. Entsteht ein Schaden dagegen aus Fahrlässigkeit oder sogar grober Fahrlässigkeit, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich einen Schaden absichtlich verursache?
Nein. Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
Bin ich bei grob fahrlässig verursachten Schäden versichert?
Ja. Bei fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schäden besteht Versicherungsschutz.
Macht es einen Unterschied, ob ein Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig entsteht?
Nein. In beiden Fällen – bei Fahrlässigkeit und bei grober Fahrlässigkeit – besteht Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025