Mit der Best-Leistungsgarantie sichert die andsafe Hundehaftpflicht zu, im Schadenfall gleichzuziehen, wenn ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer für die Hundehalterhaftpflicht bessere Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen bietet. Voraussetzung ist ein Nachweis der besseren Bedingungen; für Auslandsschäden, Vorsatz, berufliche Risiken und weitere Fälle gilt die Garantie nicht.
Bietet ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen an als wir in unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung, dann handeln wir im Schadenfall wie folgt:
- Wir erweitern den Versicherungsschutz um solche Leistungen, wenn Sie diese nachweisen.
- Wir erweitern die Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderen Versicherers, jedoch höchstens bis zu der in diesem Vertrag zugrunde liegenden Hauptversicherungssumme.
- Wir reduzieren die Selbstbeteiligung auf die Höhe der Selbstbeteiligung des anderen Vertrages. Das gilt nicht, wenn es sich um generell zu Ihrem Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen handelt (zum Beispiel tarifliche Selbstbeteiligung oder sanierungsbedingte Selbstbeteiligung). Voraussetzung ist, dass Sie die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweisen.
- Es muss sich um beim Eintritt des Versicherungsfalles aktuelle, für jedermann zugängliche Versicherungsbedingungen handeln (zum Beispiel keine Sonderbedingungen oder Sondertarife, die nur von speziellen Personenkreisen abgeschlossen werden können).
- Diese Leistungsgarantie gilt nicht, wenn es sich um Gefahren und Leistungen handelt, die bei uns im aktuellen Vertrag auch vereinbart werden konnten, aber nicht vereinbart wurden, weil diese von Ihnen nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden.
Von dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Ansprüche:
- aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen;
- deren Befriedigung über die gesetzliche Haftpflicht hinausgeht;
- aufgrund beruflicher, gewerblicher, dienstlicher oder amtlicher Risiken;
- wegen Vorsatz;
- wegen vertraglicher Haftung;
- wegen Eigenschäden;
- aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind;
- wegen Schäden durch Planung, Betrieb und Errichtung von Geothermieanlagen (Geothermie-Risiko), auch in der Eigenschaft als Bauherr;
- Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungsgarantie stellt Sie im Schadenfall so, als hätten Sie den besseren Tarif eines anderen deutschen Versicherers. Können Sie nachweisen, dass ein anderer Anbieter mehr leistet, höhere Grenzen setzt oder weniger Selbstbeteiligung verlangt, ziehen wir bis zur Höhe unserer Hauptversicherungssumme nach. Voraussetzung ist ein Nachweis über allgemein zugängliche, aktuelle Versicherungsbedingungen. Für bestimmte Risiken und Ansprüche – etwa Auslandsschäden, Vorsatz oder berufliche Tätigkeiten – gilt die Garantie nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer bessere Leistungen bietet?
Weist der Versicherungsnehmer nach, dass ein in Deutschland zugelassener Versicherer weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen bietet, wird der Versicherungsschutz im Schadenfall entsprechend erweitert – höchstens bis zur zugrunde liegenden Hauptversicherungssumme.
Welche Nachweise sind für die Best-Leistungsgarantie nötig?
Die weitergehenden Leistungen müssen in Form von Versicherungsbedingungen nachgewiesen werden. Es muss sich dabei um beim Eintritt des Versicherungsfalles aktuelle und für jedermann zugängliche Versicherungsbedingungen handeln, also keine Sonderbedingungen oder Sondertarife für spezielle Personenkreise.
Gilt die Garantie auch, wenn ich eine mögliche Leistung nicht mitversichert habe?
Nein. Die Leistungsgarantie gilt nicht für Gefahren und Leistungen, die im aktuellen Vertrag hätten vereinbart werden können, aber nicht vereinbart wurden – etwa weil sie nicht gewünscht oder vom Versicherer abgelehnt wurden.
Welche Ansprüche sind von der Erweiterung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Auslandsschäden, aus Vorsatz, aus vertraglicher Haftung, Eigenschäden, berufliche, gewerbliche, dienstliche oder amtliche Risiken, Schäden durch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Asbest- und Geothermie-Risiken sowie Fälle, die unter Sanktionen oder Embargos fallen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025