Wer bei andsafe eine Hundehaftpflicht abschließt, ist auch als Betreiber einer privat genutzten Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe geschützt – vorausgesetzt, die einzelnen Behälter fassen höchstens 210 Liter beziehungsweise Kilogramm und alle Behälter zusammen kommen auf maximal 1.000 Liter beziehungsweise Kilogramm.
Die Versicherung schützt Sie auch in Ihrer Eigenschaft als Betreiber einer Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe. Voraussetzung ist, dass
- Sie die Anlage zu privaten Zwecken nutzen,
- die Einzelbehälter der Anlage ein Fassungsvermögen von maximal 210 l/kg aufweisen und
- alle Behälter zusammen bzw. die gesamte Anlage ein Fassungsvermögen von maximal 1.000 l/kg hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie eine Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe betreiben. Das setzt voraus, dass Sie die Anlage privat nutzen. Außerdem darf jeder einzelne Behälter höchstens 210 l/kg fassen, und die gesamte Anlage darf zusammen nicht mehr als 1.000 l/kg umfassen.
Häufige Fragen
Bin ich als Betreiber einer Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch in dieser Eigenschaft, wenn Sie die Anlage zu privaten Zwecken nutzen und die genannten Fassungsgrenzen eingehalten werden.
Wie groß dürfen die einzelnen Behälter höchstens sein?
Jeder Einzelbehälter der Anlage darf ein Fassungsvermögen von maximal 210 l/kg aufweisen.
Gibt es eine Obergrenze für die gesamte Anlage?
Ja, alle Behälter zusammen bzw. die gesamte Anlage dürfen ein Fassungsvermögen von maximal 1.000 l/kg haben.
Gilt der Schutz auch bei gewerblicher Nutzung der Anlage?
Nein, Voraussetzung ist die Nutzung zu privaten Zwecken.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025