Stirbt der Versicherungsnehmer der andsafe Hundehaftpflicht, bleibt der Versicherungsschutz für alle mitversicherten Personen zunächst bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags bestehen; danach kann der Ehegatte oder die Ehegattin die Versicherung übernehmen oder täglich kündigen, entsprechend gilt dies für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Im Falle Ihres Todes besteht der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Personen weiter. Dieser Schutz gilt bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags.
Die Versicherung kann durch Ihren Ehegatten bzw. Ihre Ehegattin übernommen oder täglich gekündigt werden.
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gilt Entsprechendes.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, läuft der Schutz für die mitversicherten Personen nicht sofort aus. Er besteht zunächst bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter. Danach kann der Ehegatte oder die Ehegattin die Versicherung entweder fortführen oder sie täglich kündigen. Das Gleiche gilt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der Versicherungsschutz besteht zunächst für alle mitversicherten Personen weiter, und zwar bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags.
Kann der Ehepartner die Versicherung nach dem Todesfall übernehmen?
Ja, die Versicherung kann durch den Ehegatten bzw. die Ehegattin übernommen werden. Alternativ kann sie täglich gekündigt werden.
Gilt die Regelung auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gilt Entsprechendes.
Wie lange kann der übernommene Vertrag gekündigt werden?
Die Versicherung kann täglich gekündigt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025