Bei der Hundehaftpflicht von andsafe kann der Beitrag nach einer Neukalkulation steigen oder sinken: Fällt die Kalkulation höher aus, darf der Versicherer den Beitrag entsprechend anheben; ergibt sich ein niedrigerer Beitrag, muss er ihn absenken. Der geänderte Beitrag gilt jeweils ab der nächsten Versicherungsperiode.
Ergibt die Neukalkulation einen höheren Beitrag, kann der Versicherer den Beitrag zu dieser Versicherung entsprechend anpassen.
Ergibt sich ein niedrigerer Beitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
In beiden Fällen gilt der neue Beitrag ab der nächsten Versicherungsperiode.
Was bedeutet das konkret?
Nach einer Neukalkulation kann sich der Beitrag ändern. Steigt der berechnete Beitrag, darf der Versicherer ihn erhöhen; sinkt er, muss der Versicherer den Beitrag verringern. Wirksam wird der neue Beitrag jeweils ab der nächsten Versicherungsperiode.
Häufige Fragen
Darf der Versicherer meinen Beitrag erhöhen?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren Beitrag, kann der Versicherer den Beitrag zu dieser Versicherung entsprechend anpassen.
Was passiert, wenn die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag ergibt?
Dann ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Ab wann gilt der geänderte Beitrag?
Der neue Beitrag gilt in beiden Fällen – also bei Erhöhung wie bei Absenkung – ab der nächsten Versicherungsperiode.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025