Bei der Hundehaftpflicht von andsafe gilt nach einem Versicherungsfall die klare Vorgabe, dass Versicherte den Versicherer nicht arglistig über Tatsachen täuschen dürfen, die für die Leistungspflicht und deren Höhe entscheidend sind. Wer bewusst falsche Angaben macht, verletzt damit eine wichtige Obliegenheit gegenüber dem Versicherer.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls dürfen Sie den Versicherer nicht arglistig über Tatsachen täuschen. Das gilt für alle Tatsachen, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall müssen Sie beim Versicherer wahrheitsgemäße Angaben machen. Insbesondere dürfen Sie nicht arglistig über Umstände täuschen, die für die Frage der Leistungspflicht und deren Höhe von Bedeutung sind.
Häufige Fragen
Was darf ich nach einem Versicherungsfall gegenüber dem Versicherer nicht tun?
Sie dürfen den Versicherer nicht arglistig über Tatsachen täuschen, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe er zur Leistung verpflichtet ist.
Auf welche Tatsachen bezieht sich das Täuschungsverbot?
Es bezieht sich auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung wichtig sind, ob und in welcher Höhe der Versicherer eine Leistung erbringen muss.
Ab wann gilt diese Vorgabe?
Die Vorgabe gilt nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025