Stirbt der versicherte Hund oder ist eine Nottötung nötig, übernimmt die andsafe Hundehaftpflicht bei einem erstattungsfähigen Schadensfall die Kosten für Bestattung, Nottötung, Einäscherung und den Transport – bis maximal 500 Euro.
Verstirbt der versicherte Hund im direkten Zusammenhang mit einem Schadensfall, der aus diesem Vertrag zu erstatten ist, oder wird eine Nottötung erforderlich, übernimmt der Versicherer die dafür anfallenden Kosten.
Erstattet werden die Kosten für:
- die erforderliche Bestattung beziehungsweise Nottötung
- und/oder die Einäscherung
- den Transport des Hundes an den Ort der Bestattung oder Nottötung
Der Versicherer zahlt maximal 500 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der versicherte Hund infolge eines Schadensfalls, der über diesen Vertrag erstattet wird, stirbt oder notgetötet werden muss, trägt der Versicherer die dabei entstehenden Kosten. Dazu gehören Bestattung, Nottötung, Einäscherung sowie der Transport an den entsprechenden Ort. Die Erstattung ist auf höchstens 500 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden übernommen, wenn mein Hund infolge eines Schadensfalls stirbt?
Erstattet werden die Kosten für die erforderliche Bestattung, Nottötung und/oder Einäscherung sowie für den Transport des Hundes an den Ort der Bestattung oder Nottötung.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Kostenübernahme?
Ja, der Versicherer zahlt maximal 500 Euro.
Unter welcher Voraussetzung werden diese Kosten erstattet?
Der Tod oder die erforderliche Nottötung des versicherten Hundes muss in direktem Zusammenhang mit einem Schadensfall stehen, der aus diesem Vertrag zu erstatten ist.
Sind auch die Transportkosten mitversichert?
Ja, die Kosten für den Transport des Hundes an den Ort der Bestattung oder Nottötung sind eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025