Bei der Hundehaftpflicht von andsafe sind Veränderungen bereits bestehender Risiken nach Vertragsabschluss automatisch mitversichert, und für ganz neu entstehende Risiken besteht zunächst bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode Versicherungsschutz, ohne dass Sie diese sofort melden müssen. Erst nach einer Aufforderung durch den Versicherer haben Sie einen Monat Zeit zur Anzeige – versäumen Sie das oder scheitert die Einigung über den Beitrag, entfällt der Schutz rückwirkend.
Nach Abschluss dieses Versicherungsvertrages können sich Risiken, die bei Vertragsabschluss bestanden haben, verändern oder ganz neue Risiken hinzukommen.
Ändern sich bestehende Risiken, müssen Sie sich keine Gedanken machen: Diese Veränderungen sind automatisch mitversichert.
Für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, besteht zunächst Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Sie müssen uns diese neuen Risiken dafür nicht besonders anzeigen.
Erst wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns die neuen Risiken anzeigen. Eine solche Aufforderung kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein. Für die Anzeige haben Sie dann einen Monat Zeit. Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt, in dem die Risiken eingetreten sind.
Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob Sie in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ob ein separater Versicherungsvertrag notwendig ist. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Verändern sich Risiken, die schon bei Vertragsabschluss bestanden haben, sind diese Änderungen ohne weiteres Zutun automatisch mitversichert. Neu entstehende Risiken sind zunächst bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode geschützt, ohne dass Sie sie sofort melden müssen. Erst wenn der Versicherer Sie auffordert, müssen Sie diese Risiken innerhalb eines Monats anzeigen. Erfolgt keine oder keine fristgerechte Meldung oder kommt keine Einigung über den Beitrag zustande, entfällt der Schutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos. Für bestimmte Risiken gilt diese Vorsorgeregelung nicht.
Häufige Fragen
Sind Änderungen an bereits bestehenden Risiken automatisch mitversichert?
Ja. Wenn sich Risiken verändern, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben, sind diese Veränderungen automatisch mitversichert, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Muss ich neu entstandene Risiken sofort melden?
Nein. Für neu entstehende Risiken besteht zunächst bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode Schutz, ohne besondere Anzeige. Erst wenn der Versicherer Sie dazu auffordert, müssen Sie die neuen Risiken anzeigen – dafür haben Sie dann einen Monat Zeit.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Wenn Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht melden, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt, in dem die Risiken eingetreten sind.
Was gilt, wenn keine Einigung über den Beitrag für ein neues Risiko zustande kommt?
Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025