In der Hundehaftpflicht von andsafe bleiben bestimmte Ansprüche selbst dann ohne Deckung, wenn sie gesetzlich begründet sind – dazu zählen etwa Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche, Forderungen wegen mangelhaft in Verkehr gebrachter Erzeugnisse, Schäden durch Ansteckung mit Krankheiten, Überschwemmungsschäden sowie Ansprüche gegen Sie als Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs. Wer wissen möchte, welche Forderungen gerade nicht abgesichert sind, findet hier die abschließende Aufzählung der ausgeschlossenen Ansprüche.
Für die folgenden Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:
- Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, auf Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz statt der Leistung.
- Ansprüche der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Ansprüche, die bestehen, weil der Vertragsgegenstand nicht mehr genutzt werden kann oder der geschuldete Erfolg ausbleibt.
- Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt wurden.
- Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung.
- Ansprüche wegen anderer Ersatzleistungen, die an die Stelle der Erfüllung treten.
- Ansprüche im Zusammenhang mit Erzeugnissen, die Sie in den Verkehr gebracht haben, oder mit Leistungen, die Sie erbracht haben, sofern Sie wussten, dass diese mangelhaft waren.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben, wenn die Ursache der Schäden in der Herstellung oder Lieferung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache führt.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen, wenn die Ursache der Schäden in der Leistung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt und diese die gesamte Leistung zunichte macht.
- Haftpflichtansprüche, die von Ihren Liquidatoren oder von Personen geltend gemacht werden, deren Aufgabe Ihnen gegenüber die Zwangs- und Insolvenzverwaltung, Betreuung oder Vermögensverwaltung ist.
- Ansprüche, soweit Sie aufgrund eines Vertrages oder aufgrund von Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
- Ansprüche wegen Personenschäden, die daraus resultieren, dass Sie eine andere Person mit einer Krankheit angesteckt haben. Gleiches gilt für Sachschäden, die durch Krankheiten von Tieren entstanden sind, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten oder von Ihnen veräußert wurden. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
- Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich aus den Sachschäden ergeben.
- Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt listet auf, welche Forderungen von der Hundehaftpflicht nicht gedeckt sind – und zwar auch dann nicht, wenn sie gesetzlich begründet sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Verträgen (etwa Erfüllung, Nacherfüllung oder Minderung), Ansprüche wegen wissentlich mangelhafter Erzeugnisse oder Leistungen, Schäden durch Ansteckung mit Krankheiten sowie durch Überschwemmungen. Auch Ansprüche, die Sie als Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs betreffen, sind ausgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Personen- und Sachschäden durch Krankheiten entfällt der Ausschluss, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Häufige Fragen
Sind auch gesetzliche Ansprüche vom Ausschluss betroffen?
Ja. Für die aufgeführten Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.
Was gilt bei Schäden, die durch Ansteckung mit einer Krankheit entstehen?
Ansprüche wegen Personenschäden durch Ansteckung sowie Sachschäden durch Krankheiten Ihrer Tiere sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Sind Schäden durch Überschwemmungen versichert?
Nein. Ansprüche wegen Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben.
Bin ich als Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs über diese Versicherung geschützt?
Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers sind ausgeschlossen, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025