Beschädigt Ihr Hund ein gemietetes Grundstück, Gebäude oder eine Wohnung, übernimmt die andsafe Hundehaftpflicht diese Mietsachschäden inklusive aller daraus entstehenden Vermögensschäden. Versichert sind auch geliehene oder geleaste bewegliche Sachen wie Hotelinventar, Hundeanhänger oder Zwinger – nicht jedoch Abnutzung, Verschleiß und Glasschäden, gegen die man sich gesondert versichern kann.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben. Dabei sind alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden eingeschlossen.
Außerdem besteht Versicherungsschutz für Beschädigungen, Vernichtungen oder das Abhandenkommen beweglicher Gegenstände, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben. Das gilt insbesondere für die folgenden Gegenstände:
- bewegliche Einrichtungsgegenstände/Inventar von Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, fest installierten Wohnwagen, Tiny Houses und Camping-Containern;
- Hundeanhänger, Sulky und Schlitten, sofern Sie diese zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben und keine Entschädigung über einen anderen Vertrag verlangen können;
- Zwinger, sofern Sie diese zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet haben.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Glasschäden, soweit Sie sich dagegen besonders versichern können.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Hund an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Räumen und Grundstücken einen Schaden verursacht, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert – einschließlich der dadurch entstehenden Vermögensschäden. Auch bewegliche Sachen, die Sie für private Zwecke überlassen bekommen haben, sind geschützt, etwa Hotelinventar, Hundeanhänger, Sulky, Schlitten oder Zwinger. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sowie Glasschäden, gegen die man sich gesondert versichern kann.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Räumen und Gebäuden ist mitversichert, einschließlich aller daraus entstehenden Vermögensschäden. Auch das bewegliche Inventar von Ferienwohnungen ist eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für einen geliehenen Hundeanhänger oder Zwinger?
Ja. Hundeanhänger, Sulky und Schlitten sind versichert, wenn Sie diese zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben und keine Entschädigung über einen anderen Vertrag verlangen können. Zwinger sind versichert, wenn Sie diese zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet haben.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden nicht abgedeckt?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Glasschäden, soweit Sie sich dagegen besonders versichern können.
Sind auch Vermögensschäden mitversichert, die aus einem Mietsachschaden folgen?
Ja. Bei der Beschädigung gemieteter, geliehener, gepachteter oder geleaster Räume und Gebäude sind alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025