Bei Unzufriedenheit oder Streit in der andsafe Hundehaftpflicht sollten Sie zunächst direkt Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen; führt das nicht zum gewünschten Ergebnis, können sich Verbraucher:innen an den Versicherungsombudsmann für private Versicherungen oder an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden – und selbstverständlich steht auch der Rechtsweg offen.
Der Versicherer möchte, dass Sie zufrieden sind. Ist dies einmal nicht der Fall, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Versicherer auf, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.
Außerdem haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenn Sie als Verbraucher:in mit der Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für private Versicherungen wenden:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 08 06 32
- 10006 Berlin
- https://www.versicherungsombudsmann.de
Zudem können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- T 0228 4108-0
- F 0228 4108-1550
- E poststelle@bafin.de
- www.bafin.de
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar den Rechtsweg einzuschlagen.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit dem Versicherer nicht zufrieden, sollten Sie sich zuerst direkt an ihn wenden, um das Problem zu klären. Bleibt eine Lösung aus, können Verbraucher:innen den Versicherungsombudsmann e.V. einschalten oder sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Unabhängig davon steht Ihnen jederzeit der Weg zum Gericht offen.
Häufige Fragen
An wen wende ich mich zuerst, wenn ich unzufrieden bin?
Zuerst sollten Sie direkt Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.
Was kann ich tun, wenn die Entscheidung des Versicherers mich nicht zufriedenstellt?
Als Verbraucher:in können Sie sich an den Ombudsmann für private Versicherungen wenden, den Versicherungsombudsmann e.V. in Berlin.
Gibt es eine Aufsichtsbehörde, an die ich mich wenden kann?
Ja, Sie können sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
Kann ich auch direkt vor Gericht gehen?
Ja, Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, unmittelbar den Rechtsweg einzuschlagen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025