Bei der Hundehaftpflicht der andsafe gilt für den Versicherungsvertrag deutsches Recht, und für Klagen können Sie als Versicherungsnehmer zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnsitz und dem Gericht am Geschäftssitz des Versicherers wählen. Umgekehrt macht der Versicherer seine Ansprüche grundsätzlich am Gericht Ihres Wohnsitzes geltend, bei einem Vertrag für einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb alternativ auch am Sitz oder an der Niederlassung des Betriebes.
Für den Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie an einem dieser beiden Gerichte geltend machen:
- am Gericht Ihres Wohnsitzes
- am Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständig ist
Der Versicherer kann seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Haben Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kann sich der Versicherer alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes befindet.
Was bedeutet das konkret?
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Wenn Sie klagen möchten, können Sie zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnsitz und dem Gericht am Geschäftssitz des Versicherers wählen. Der Versicherer klagt dagegen grundsätzlich am Gericht Ihres Wohnsitzes. Wurde der Vertrag für einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kann der Versicherer stattdessen auch am Gericht des Betriebssitzes oder der Niederlassung klagen.
Häufige Fragen
Welches Recht wird auf meinen Versicherungsvertrag angewendet?
Auf den Versicherungsvertrag wird deutsches Recht angewendet.
Wo kann ich als Versicherungsnehmer meine Ansprüche einklagen?
Sie können Ihre Ansprüche entweder am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Gericht geltend machen, das für den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständig ist.
An welchem Gericht macht der Versicherer seine Ansprüche geltend?
Der Versicherer macht seine Ansprüche bei dem Gericht geltend, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Gilt für gewerbliche Verträge eine andere Zuständigkeit?
Ja. Wenn Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, kann der Versicherer alternativ auch das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Betriebes wählen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025