Bei der Hundehaftpflicht von andsafe zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – die für Sie geltende Zahlungsperiode steht in Versicherungsschein und Antrag. Den ersten Beitrag überweisen Sie rechtzeitig, wenn er zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bei uns eingeht; beim Lastschriftverfahren müssen Sie sich um nichts kümmern, sofern die Abbuchung möglich ist.
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen.
Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten haben.
Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Überweisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde.
Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihre Beiträge in dem Rhythmus, den Sie mit dem Versicherer vereinbart haben – möglich sind monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Welche Zahlungsperiode und welche Zahlungstermine gelten, steht in Ihrem Versicherungsschein und im Antrag. Den ersten Beitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen; bei einer erteilten Abbuchungsermächtigung übernimmt der Versicherer die Abbuchung, sofern Ihr Konto gedeckt ist. Klappt die Abbuchung nicht, können Ihnen die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meine Beiträge zahlen?
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt von der getroffenen Vereinbarung ab und lässt sich dem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen.
Bis wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins überweisen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald der Versicherer den Beitrag erhalten hat.
Was gilt beim Lastschriftverfahren?
Haben Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt, müssen Sie sich um die rechtzeitige Überweisung nicht kümmern. Der erste Beitrag gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn er zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins vom Konto abgebucht werden kann. Erfüllung tritt ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde.
Was passiert, wenn die Abbuchung nicht möglich ist?
Ist die Abbuchung vom angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten kann der Versicherer Ihnen in Rechnung stellen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025