Bei der andsafe Hundehaftpflicht werden Folgebeiträge jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Damit ist klar geregelt, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer die laufenden Beiträge nach dem Erstbeitrag zu entrichten hat.
Die Folgebeiträge werden jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Dies gilt, sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem ersten Beitrag müssen die weiteren, laufenden Beiträge zu einem festen Zeitpunkt gezahlt werden: jeweils zum Ersten des Monats, in dem die vereinbarte Zahlungsperiode beginnt. Wurde dazu ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt diese abweichende Regelung.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Folgebeiträge für meine Hundehaftpflicht bezahlen?
Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig.
Kann ein anderer Fälligkeitszeitpunkt für die Folgebeiträge gelten?
Ja, wenn etwas anderes vereinbart wurde, gilt diese abweichende Vereinbarung anstelle des Monatsersten.
Was ist mit Folgebeiträgen gemeint?
Das sind die nach dem ersten Beitrag laufend fälligen Beiträge, die zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025