Wer seinen Hund als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund einsetzt, hat mit der andsafe Hundehaftpflicht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus dieser privaten Verwendung oder Überlassung. Auch eine gewerbliche Nutzung ist unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, etwa bei nebenberuflicher Tätigkeit bis zu einem festgelegten Jahresumsatz. Das berufliche Risiko selbst bleibt jedoch außen vor, ebenso wenn bereits ein anderer Haftpflichtvertrag greift.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Verwendung oder Überlassung von Hunden als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund. Die Verwendung als Schulbegleithund ist dabei ausschließlich an Schulen mitversichert, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Mitversichert ist außerdem die gewerbliche Nutzung unter folgenden Voraussetzungen:
- Nutzung durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen und
- Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 6.000 EUR Gesamtjahresumsatz oder
- berufliche Tätigkeit aus nichtselbstständiger Beschäftigung.
Kein Versicherungsschutz besteht für das gewerbliche oder berufliche Risiko selbst, weder im Haupt- noch im Nebenerwerb.
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag (zum Beispiel eine Berufshaftpflicht), so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Setzt du deinen Hund als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund ein, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus mitversichert. Beim Schulbegleithund gilt das nur an Schulen, an denen du oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist. Auch eine gewerbliche Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen abgedeckt, etwa bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bis zu einem bestimmten Jahresumsatz. Das berufliche Risiko selbst ist jedoch nicht versichert, und der Schutz entfällt, wenn bereits ein anderer Haftpflichtvertrag greift.
Häufige Fragen
Ist mein Hund versichert, wenn ich ihn als Therapie- oder Assistenzhund einsetze?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Verwendung oder Überlassung von Hunden als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund ist mitversichert.
Unter welchen Bedingungen ist die gewerbliche Nutzung des Hundes mitversichert?
Die gewerbliche Nutzung ist mitversichert, wenn der Hund durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen genutzt wird und es sich entweder um eine selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 6.000 EUR Gesamtjahresumsatz oder um eine berufliche Tätigkeit aus nichtselbstständiger Beschäftigung handelt.
Gilt der Schutz für einen Schulbegleithund an jeder Schule?
Nein, die Verwendung als Schulbegleithund ist ausschließlich an Schulen mitversichert, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Was passiert, wenn bereits eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, zum Beispiel einer Berufshaftpflicht, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2025