Bei der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung darf der Beitrag an die Schaden- und Kostenentwicklung angepasst werden. Wie eine Erhöhung ermittelt wird, wann sie greift und welche Rechte Sie zur Kündigung oder Umstellung Ihres Vertrages haben, lesen Sie hier.
Recht zur Beitragsanpassung:
Wir sind als Versicherer berechtigt, den mit Ihnen vereinbarten Beitrag für die Fahrradversicherung der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dabei berücksichtigen wir, wie sich das Verhältnis der Leistungen (Versicherungsschutz) und Beiträge verändert hat.
Dies ermitteln wir nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Wirksamwerden einer Erhöhung:
Ergibt sich aus den ermittelten Anpassungen eine Erhöhung des Beitrags, wird diese mit dem Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Dabei sind wir verpflichtet, Sie spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über die Anpassung zu informieren. Sie haben nach Erhalt der Informationen dann einen Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Alternative zur Kündigung:
Optional können Sie auch die Umstellung des Vertrages beantragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins).
Was bedeutet das konkret?
Steigen die Kosten und Schäden im Verhältnis zu den Beiträgen, kann der Versicherer den Beitrag für Ihre Fahrradversicherung anpassen. Eine Erhöhung greift erst zur nächsten Versicherungsperiode und wird Ihnen vorher schriftlich angekündigt. Sie können dann reagieren – entweder durch Kündigung oder durch eine Umstellung Ihres Vertrages.
Häufige Fragen
Darf der Beitrag meiner Fahrradversicherung angepasst werden?
Ja. Die Andsafe Versicherung ist berechtigt, den vereinbarten Beitrag der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen und berücksichtigt dabei, wie sich das Verhältnis von Leistungen und Beiträgen verändert hat.
Wie wird die Anpassung ermittelt?
Die Anpassung wird nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ermittelt.
Ab wann wird eine Beitragserhöhung wirksam?
Eine Erhöhung wird mit dem Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sie werden spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden in Textform darüber informiert.
Kann ich bei einer Erhöhung kündigen?
Ja. Nach Erhalt der Informationen haben Sie einen Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Gibt es eine Alternative zur Kündigung?
Ja. Optional können Sie auch die Umstellung des Vertrages beantragen, zum Beispiel die Herausnahme eines Bausteins.