Bei der Andsafe Fahrradversicherung wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, wenn ein Schaden durch etwas anderes als eine Obliegenheitsverletzung verursacht wurde – so bleibt der Versicherungsschutz auch in solchen Fällen erhalten.
Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichten wir auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich könnte eine Versicherung ihre Leistung kürzen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. In der Fahrradversicherung wird hierauf jedoch verzichtet – vorausgesetzt, der Schaden geht nicht auf eine Obliegenheitsverletzung zurück. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein. In der Fahrradversicherung wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Gilt der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit immer?
Der Verzicht gilt, wenn der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Was gilt bei einer Obliegenheitsverletzung?
Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit greift nur dann, wenn der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.