Nach einem Schaden verlangt die Andsafe Fahrradversicherung bestimmte Pflichten: Schäden unverzüglich melden, strafbare Handlungen innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anzeigen, Belege einreichen und ab 500 Euro Reparaturkosten einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.
1. Anzeige- und Meldepflichten
Sie müssen uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, unverzüglich mitteilen.
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind, sind außerdem unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. Geben Sie andsafe dabei als Versicherer im Schadenprotokoll an.
Schäden an einem Fahrrad, das Sie zum Transport aufgegeben haben, müssen Sie unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns vorzulegen.
2. Einzureichende Unterlagen
Sofern wir Sie dazu auffordern, müssen Sie nach einem Versicherungsfall folgende Unterlagen einreichen:
- die Anschaffungsbelege des Fahrrades im Original
- die vom Schadenfall betroffenen Teile
- die Originalrechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte
Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt einzureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer.
Bei Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über die Ursache des Schadens vorzulegen.
3. Genehmigung von Reparaturkosten
Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 500 Euro, müssen Sie uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.
Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Reparaturfreigabe durch uns aufzubewahren.
4. Auskunftspflicht
Sie müssen uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B. E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Zudem müssen Sie uns gestatten, die Ursache und Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungspflicht zu untersuchen.
5. Schadenminderungspflicht
Sie müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten entstehen. Das bedeutet auch, dass Sie mit einer schadenbedingten Reparatur keine Leistungen beauftragen, die im Rahmen einer Wartung durchzuführen sind.
Bestehen Ihrerseits Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendungen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungsbedarf, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir hier eine Entscheidung über die Kostenübernahme treffen können.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden an Ihrem Fahrrad ein, sollten Sie ihn zügig melden und – je nach Ursache – auch die Polizei oder das Beförderungsunternehmen informieren. Bewahren Sie Belege und beschädigte Teile auf, holen Sie bei größeren Reparaturen vorab grünes Licht ein und helfen Sie mit, die Kosten möglichst gering zu halten.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Schaden bei der Polizei anzeigen?
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden durch Brand oder Explosion sind unverzüglich – innerhalb von 24 Stunden – der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. Geben Sie andsafe dabei als Versicherer im Schadenprotokoll an.
Ab welchem Betrag benötige ich eine Genehmigung für Reparaturen?
Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich 500 Euro, müssen Sie einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte Fahrrad bzw. die Teile sind bis zur Reparaturfreigabe aufzubewahren.
Welche Unterlagen muss ich nach einem Schaden einreichen?
Auf Aufforderung die Anschaffungsbelege im Original, die betroffenen Teile und die Originalrechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte. Bei Reparaturen die Werkstattrechnung mit Angaben zum Fahrrad, bei Elektronikschäden ein gesonderter Nachweis über die Ursache.
Was gilt bei einem Schaden während des Transports?
Schäden an einem zum Transport aufgegebenen Fahrrad müssen Sie unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns vorzulegen.
Was bedeutet die Schadenminderungspflicht?
Sie müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten entstehen, und dürfen mit einer schadenbedingten Reparatur keine Wartungsleistungen beauftragen. Bei Zweifeln an der Angemessenheit und ohne akuten Handlungsbedarf sollten Sie uns kontaktieren.