In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung müssen Sie schon vor einem Schadensfall bestimmte Pflichten erfüllen: Das Fahrrad ist bei Nichtnutzung mit einem Schloss zu sichern, in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und ohne Rahmennummer codieren zu lassen. Welche Regeln im Detail gelten, erfahren Sie hier.
1. Sicherung des Fahrrads mit einem Schloss
Sie müssen das Fahrrad stets zum Schutz gegen Diebstahl mit einem Schloss abschließen, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird (z. B. für Pausen, Einkäufe).
Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrrad in einem Raum abstellen, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellen Sie das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den Sie ausschließlich selbst nutzen, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.
2. Pflege des Fahrrads
Sie müssen das Fahrrad jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Dafür sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Ein Nachweiß ist über geeignete Belege zu führen.
3. Codierung des Fahrrads
Wenn das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, müssen Sie es codieren lassen. Möglich ist dies bei:
- der Polizei,
- dem Fachhändler oder
- dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC).
Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad greift, sollten Sie schon vor einem möglichen Schaden einige einfache Grundregeln beachten: Schließen Sie Ihr Fahrrad ab, wenn Sie es nicht nutzen, halten Sie es gemäß den Herstellervorgaben in gutem Zustand und sorgen Sie dafür, dass es eindeutig identifizierbar ist. Belege und Nachweise sollten Sie griffbereit haben.
Häufige Fragen
Muss ich mein Fahrrad auch bei kurzen Pausen abschließen?
Ja. Das Fahrrad ist stets mit einem Schloss abzuschließen, wenn es nicht genutzt wird – auch bei kurzfristiger Unterbrechung, etwa für Pausen oder Einkäufe.
Muss ich das Fahrrad in meiner eigenen Garage abschließen?
Nein. Wenn Sie das Fahrrad in einem Gebäude oder Raum abstellen, den Sie ausschließlich selbst nutzen, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich. In einem von mehreren Personen genutzten Raum müssen Sie es dagegen abschließen.
Wie muss ich das Fahrrad pflegen?
Sie müssen das Fahrrad jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand halten und dabei die Vorgaben des Herstellers beachten. Der Nachweis ist über geeignete Belege zu führen.
Was gilt, wenn mein Fahrrad keine Rahmennummer hat?
Dann müssen Sie es codieren lassen – bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC). Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.