In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften nach drei Jahren. Wann diese Frist beginnt und welcher Zeitraum bei der Berechnung nach einer Anmeldung nicht mitzählt, erfahren Sie hier.
Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren abweichend von den gesetzlichen Vorschriften nach drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem:
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Umständen erfahren hat, die den Anspruch begründen. Alternativ genügt es, wenn der Gläubiger zwar nicht davon erfahren hat, dieses Nichterfahren aber grob fahrlässig war.
Haben Sie einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum nicht mit, der zwischen der Anmeldung des Anspruchs und dem Zeitpunkt liegt, in dem Sie unsere Entscheidung in Textform (z.B. E-Mail, Brief) erhalten.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus Ihrem Fahrradversicherungsvertrag müssen innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden. Diese Frist beträgt drei Jahre und beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den maßgeblichen Umständen erfahren haben. Melden Sie einen Anspruch an, ruht die Frist so lange, bis Sie eine schriftliche Entscheidung erhalten.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Fahrradversicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren abweichend von den gesetzlichen Vorschriften nach drei Jahren.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Umständen erfahren hat, die den Anspruch begründen. Es genügt auch, wenn der Gläubiger davon nicht erfahren hat, dieses Nichterfahren aber grob fahrlässig war.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch angemeldet habe?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung des Anspruchs und dem Zeitpunkt, in dem Sie die Entscheidung in Textform erhalten, zählt bei der Fristberechnung nicht mit.
In welcher Form erhalte ich die Entscheidung über meinen Anspruch?
Die Entscheidung erhalten Sie in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.