Bei der Andsafe Fahrradversicherung läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und ist täglich kündbar. Erfahren Sie, wie die automatische Verlängerung funktioniert, welche Kündigungsfristen gelten und wie es nach Verkauf, Diebstahl oder Totalschaden mit dem Vertrag weitergeht.
1. Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum geschlossen.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam. Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z.B. E-Mail, Brief) möglich.
2. Automatische Vertragsverlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder uns noch Ihnen eine Kündigung des Vertrages zugegangen ist.
Um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, gelten folgende Kündigungsfristen:
- Sie als Versicherungsnehmer müssen spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen.
- Wir als Versicherer müssen spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
3. Vertragsende bei Wegfall versicherter Interessen
Wenn versicherte Interessen nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft wegfallen, z.B. weil Sie das Fahrrad verkaufen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen zu dem Zeitpunkt, zu dem wir als Versicherer von dem Wegfall erfahren.
4. Weiterführung des Vertrages nach Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
- Sie müssen uns die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen.
- Die Prämie berechnet sich dann nach dem gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
- Unabhängig von dieser Regelung besteht die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum und kann von Ihnen jederzeit – sogar täglich – gekündigt werden. Kündigen weder Sie noch der Versicherer, verlängert sich ein mindestens einjähriger Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Verkaufen Sie Ihr Fahrrad, endet der Schutz dafür, sobald der Versicherer davon erfährt. Nach einem Diebstahl oder Totalschaden lässt sich der Vertrag für ein neu gekauftes Fahrrad fortsetzen.
Häufige Fragen
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z.B. E-Mail, Brief) möglich und wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Wann verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder dem Versicherer noch Ihnen eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfristen gelten, um die Verlängerung zu verhindern?
Sie als Versicherungsnehmer müssen spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen, der Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn ich mein Fahrrad verkaufe?
Fallen versicherte Interessen nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft weg, z.B. durch den Verkauf des Fahrrads, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Interessen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall erfährt.
Läuft mein Vertrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden weiter?
Ja. Nach der Entschädigungsleistung läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Sie müssen die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen; die Prämie berechnet sich dann nach dem gültigen Tarif für das neue Fahrrad. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit der Kündigung.