Bei der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung werden die fälligen Beiträge per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Klappt eine Abbuchung aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht, darf künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangt werden – und anfallende Bankgebühren können in Rechnung gestellt werden.
Können wir die fälligen Beiträge nicht zu den vereinbarten Terminen per SEPA-Lastschriftverfahren von dem angegebenen Konto einziehen und liegt der Grund dafür bei Ihnen, so sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt zum Beispiel vor, wenn:
- das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder
- Sie der Abbuchung widersprechen.
Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge Ihrer Fahrradversicherung werden bequem per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Scheitert ein Einzug aus einem Grund, den Sie zu verantworten haben, kann der Versicherer auf eine andere Zahlungsweise umstellen und Ihnen die dabei entstandenen Bankgebühren berechnen.
Häufige Fragen
Wie werden die Beiträge eingezogen?
Die fälligen Beiträge werden zu den vereinbarten Terminen per SEPA-Lastschriftverfahren von dem angegebenen Konto eingezogen.
Was passiert, wenn eine Abbuchung nicht klappt und ich den Grund dafür zu vertreten habe?
Können die Beiträge aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht eingezogen werden, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Wann liegt ein von mir zu vertretender Grund vor?
Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt zum Beispiel vor, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder Sie der Abbuchung widersprechen.
Muss ich für nicht eingelöste Abbuchungen zahlen?
Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen können Ihnen in Rechnung gestellt werden.