Bei der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung entscheidet die pünktliche Zahlung des ersten Beitrags darüber, wann Ihr Versicherungsschutz tatsächlich startet. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann der Beitrag als rechtzeitig gezahlt gilt und welche Folgen eine verspätete Zahlung hat.
Entstehung des Anspruchs auf den ersten Beitrag:
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Rechtzeitige Zahlung:
Sie zahlen den Beitrag rechtzeitig, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Folgen einer verspäteten Zahlung:
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung.
Können Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Rücktrittsrecht des Versicherers:
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht haben wir nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Fahrrad wie geplant abgesichert ist, sollten Sie den ersten Beitrag zügig begleichen – spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben. Zahlen Sie später, verschiebt sich der Start des Schutzes auf den Zahlungstag. Können Sie nachweisen, dass Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben, gilt der Schutz dennoch wie vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Versicherer außerdem vom Vertrag zurücktreten.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Wann gilt der erste Beitrag als rechtzeitig gezahlt?
Rechtzeitig ist die Zahlung, wenn Sie den Beitrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung. Weisen Sie nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Schutz wie vereinbart.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.