Bei der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung bestimmen Sie selbst den Zahlungsrhythmus: Sie zahlen Ihre Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus. Die Versicherungsperiode entspricht dabei der vereinbarten Zahlungsperiode – und bei Zahlungsverzug kann eine Umstellung auf jährliche Zahlung erfolgen.
Zahlungs- und Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung zahlen Sie uns die Beiträge jeweils im Voraus (Zahlungsperiode) für:
- einen Monat,
- ein Vierteljahr,
- ein halbes Jahr oder
- ein ganzes Jahr.
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Umstellung der Zahlungsperiode
Haben wir vereinbart, dass Sie die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr zahlen, und geraten Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr von Ihnen zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Sie können frei wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge im Voraus zahlen möchten. Dieser gewählte Zeitraum gilt gleichzeitig als Versicherungsperiode. Wenn Sie bei kürzeren Zahlungsintervallen mit einer Zahlung in Rückstand geraten, darf der Versicherer künftig auf eine jährliche Zahlweise umstellen.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung zahlen Sie die Beiträge jeweils im Voraus für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr.
Was ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Muss ich die Beiträge im Voraus zahlen?
Ja, die Beiträge zahlen Sie jeweils im Voraus – je nach Vereinbarung für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr.
Was passiert, wenn ich mit einer Zahlung in Verzug gerate?
Haben Sie eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise vereinbart und geraten mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr zu verlangen.