In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung startet der Versicherungsschutz an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig gezahlt. Was bei verspäteter Zahlung gilt, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Etwas anderes gilt, wenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem Ihr Fahrrad geschützt ist, steht in Ihrem Versicherungsschein. Damit dieser Schutz auch tatsächlich greift, sollte der erste beziehungsweise einmalige Beitrag pünktlich bezahlt werden. Wird er nicht rechtzeitig gezahlt, kann sich für den Beginn des Versicherungsschutzes eine abweichende Regelung ergeben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Wo finde ich den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der Tag, an dem der Versicherungsschutz beginnt, ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, gilt für den Beginn des Versicherungsschutzes etwas anderes als der im Versicherungsschein angegebene Tag.
Welcher Beitrag ist für den Beginn des Schutzes entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.