In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung sorgt die Besserstellungsklausel dafür, dass ein für Sie günstigerer Vorvertrag bei der Schadenregulierung berücksichtigt wird – selbst wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestand. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und was von der Erweiterung ausgeschlossen ist.
Besserstellungsklausel
1. Versicherungsschutz durch Vorvertrag:
In einem Versicherungsfall kann sich herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des Vorvertrages für Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als die Vertragsbedingungen, die im Schadenszeitpunkt gelten.
Wir werden den Versicherungsfall dann nach den Vertragsbedingungen des Vorvertrages regulieren, da diese Sie besserstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob andsafe der Vorversicherer war oder ein anderer Versicherer.
2. Vorvertrag bei einem anderen Versicherer:
Haben Sie den Vorvertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, prüfen wir, ob diese Besserstellungsklausel anwendbar ist, wenn Sie uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.
Wir berücksichtigen die Vertragsbedingungen des Vorversicherers, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Vertrag galt unmittelbar vor dem aktuellen Vertrag mit andsafe.
- Sie haben erstmalig Versicherungsschutz bei andsafe beantragt.
- Die Leistungserweiterung des Vorvertrages bezieht sich auf einen bei andsafe versicherten Leistungsbaustein.
In einem Leistungsfall, bei dem Sie sich auf diese Besserstellungsklausel berufen, müssen Sie uns die entsprechenden Vertragsunterlagen des Vorversicherers zur Verfügung stellen.
3. Abweichende Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen:
Regulieren wir den Versicherungsfall auf Basis dieser Besserstellungsklausel, berücksichtigen wir auch die ggf. abweichenden Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen des Vorvertrages.
4. Von der Erweiterung ausgeschlossen sind:
- beitragspflichtige Zusatzbausteine
- Leistungsinhalte die sich auf Wartezeiten beziehen
Was bedeutet das konkret?
Die Besserstellungsklausel soll verhindern, dass Sie durch einen Wechsel zu andsafe schlechter dastehen. War Ihr vorheriger Vertrag in einem Punkt günstiger für Sie, kann dieser günstigere Schutz im Schadenfall herangezogen werden – ganz gleich, ob der Vorvertrag bei andsafe oder einem anderen Versicherer bestand. Bei einem fremden Vorversicherer reichen Sie dafür die entsprechenden Unterlagen ein. Bestimmte Bereiche wie beitragspflichtige Zusatzbausteine und Leistungen mit Wartezeiten sind von dieser Erweiterung ausgenommen.
Häufige Fragen
Gilt die Besserstellungsklausel auch, wenn mein Vorvertrag bei einem anderen Versicherer bestand?
Ja. Die Klausel gilt unabhängig davon, ob andsafe der Vorversicherer war oder ein anderer Versicherer. Bei einem fremden Vorversicherer prüfen wir die Anwendbarkeit, wenn Sie uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Berücksichtigung eines fremden Vorvertrages erfüllt sein?
Der Vertrag muss unmittelbar vor dem aktuellen Vertrag mit andsafe gegolten haben, Sie müssen erstmalig Versicherungsschutz bei andsafe beantragt haben und die Leistungserweiterung des Vorvertrages muss sich auf einen bei andsafe versicherten Leistungsbaustein beziehen.
Werden abweichende Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen berücksichtigt?
Ja. Wenn wir den Versicherungsfall auf Basis der Besserstellungsklausel regulieren, berücksichtigen wir auch die ggf. abweichenden Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen des Vorvertrages.
Was ist von der Erweiterung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind beitragspflichtige Zusatzbausteine sowie Leistungsinhalte, die sich auf Wartezeiten beziehen.
Was muss ich im Leistungsfall tun, wenn ich mich auf die Besserstellungsklausel berufe?
Sie müssen uns die entsprechenden Vertragsunterlagen des Vorversicherers zur Verfügung stellen.