In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gibt es Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei arglistiger Täuschung, unsachgemäßem Laden des Akkus, einfachem Diebstahl ohne abgeschlossenes Rad oder der Teilnahme an bestimmten Radsportveranstaltungen. Hier finden Sie alle Ausschlüsse im Überblick.
In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung besteht kein Versicherungsschutz:
- Wenn Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls versuchen, uns arglistig über Umstände zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind
- Wenn Sie vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben machen, auch wenn uns hierdurch kein Nachteil entsteht. Bei Vorsatz bleiben wir nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn Ihr Verhalten keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung gehabt hat
- Bei Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Wenn die Schäden darauf zurückzuführen sind, dass Sie den Akku nicht sachgerecht aufgeladen haben
- Wenn der Versicherungsfall bei Vertragsabschluss bereits eingetreten war
- Bei Schäden durch Be- oder Verarbeitung, Reparatur oder Reinigungsarbeiten
- Wenn Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung, sonstige Eingriffe von hoher Hand oder die aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung verursacht wurden
- Bei der Teilnahme an (Rad-) Sportveranstaltungen, wenn das primäre Ziel auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben wird und eine Zeitmessung durchgeführt wird
- Wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass Sie die Wartungs- und Pflegevorschriften des Herstellers nicht eingehalten haben
- Wenn der Schaden durch eine mangelhafte Verladeweise und/oder Verpackung bei Transporten entstanden ist
- Bei Wertminderungen
- Bei der unsachgemäßen Mitführung eines Akkus
- Wenn das Fahrrad durch einen einfachen Diebstahl abhandengekommen ist und im Tatzeitpunkt nicht abgeschlossen war
- Bei Nutzung des Fahrrads durch nicht berechtigte Nutzer, sofern nicht ein Versicherungsfall vorliegt
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung deckt viele Schäden ab – jedoch nicht jede Situation. Bestimmte Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen etwa Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrrad oder dem Akku entstehen, sowie Fälle, in denen falsche Angaben gemacht werden. Auch ein Fahrraddiebstahl ist nur dann geschützt, wenn das Rad zum Tatzeitpunkt abgeschlossen war. Wer die Pflege- und Wartungshinweise des Herstellers beachtet und das Rad sicher abstellt, vermeidet viele dieser Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Ist mein gestohlenes Fahrrad immer versichert?
Nein. Bei einem einfachen Diebstahl besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad im Tatzeitpunkt nicht abgeschlossen war.
Sind Schäden am Akku immer abgedeckt?
Nein. Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Akku nicht sachgerecht aufgeladen wurde, sowie Schäden durch die unsachgemäße Mitführung eines Akkus sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Bin ich bei Radsportveranstaltungen versichert?
Bei der Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz, wenn das primäre Ziel auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben und eine Zeitmessung durchgeführt wird.
Was passiert bei falschen Angaben im Schadenfall?
Machen Sie vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben oder versuchen Sie, arglistig über für die Leistung bedeutsame Umstände zu täuschen, besteht kein Versicherungsschutz – auch wenn dadurch kein Nachteil entsteht. Bei Vorsatz bleibt die Leistungspflicht nur bestehen, wenn Ihr Verhalten keinen Einfluss auf Feststellung oder Umfang der Leistung hatte.
Spielt die Pflege des Fahrrads eine Rolle?
Ja. Entsteht der Schaden dadurch, dass die Wartungs- und Pflegevorschriften des Herstellers nicht eingehalten wurden, besteht kein Versicherungsschutz.