In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung besteht für bestimmte Schäden und Sachen kein Versicherungsschutz – etwa bei Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren sowie für Wertsachen und elektronische Geräte. Hier erfahren Sie, welche Fälle konkret ausgeschlossen sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Schäden bzw. Sachen:
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-/Bahntickets, Ausweispapiere und sonstige Wertsachen
- Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungselektronik und jegliche Formen von Video- und Fotoaufnahmegeräten
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung deckt nicht jeden denkbaren Schaden ab. Verluste, die durch Unachtsamkeit entstehen – etwa weil etwas vergessen oder liegen gelassen wurde – sind ausgenommen. Auch Wertsachen wie Bargeld, Schlüssel oder Ausweise sowie elektronische Geräte wie Handys, Tablets oder Kameras sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Vergessen oder Liegenlassen versichert?
Nein. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist Bargeld oder sind Wertsachen mitversichert?
Nein. Für Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-/Bahntickets, Ausweispapiere und sonstige Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Handys und andere elektronische Geräte versichert?
Nein. Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungselektronik und jegliche Formen von Video- und Fotoaufnahmegeräten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Foto- und Videogeräte am Fahrrad mitversichert?
Nein. Jegliche Formen von Video- und Fotoaufnahmegeräten sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.