Wird Gepäck während einer Reise beschädigt, zerstört oder kommt es abhanden, greift die Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei der Straftat eines Dritten, einem Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder dem Transportmittel sowie bei Naturereignissen wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
Wird Ihr Gepäck während einer Reise beschädigt oder zerstört oder kommt es abhanden, so besteht Versicherungsschutz, wenn der Schaden wie folgt eingetreten ist:
- durch die Straftat eines Dritten
- durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- durch einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
- durch Brand, Blitzschlag oder eine Explosion
- durch Sturm oder Hagel, Überschwemmung, Lawine oder Erdrutsch
Was bedeutet das konkret?
Kommt Ihr Gepäck auf einer Reise zu Schaden, geht verloren oder wird zerstört, kann die Fahrradversicherung dafür einstehen. Entscheidend ist dabei, aus welchem Grund der Schaden entstanden ist: abgedeckt sind unter anderem Straftaten Dritter, Unfälle mit dem versicherten Fahrrad oder dem Transportmittel sowie bestimmte Brand- und Naturereignisse.
Häufige Fragen
Wann ist beschädigtes Gepäck auf einer Reise versichert?
Versicherungsschutz besteht, wenn Ihr Gepäck während einer Reise beschädigt, zerstört wird oder abhandenkommt und der Schaden durch eine der genannten Ursachen eingetreten ist, etwa durch die Straftat eines Dritten, einen Unfall oder ein Naturereignis.
Welche Naturereignisse sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch Sturm oder Hagel, Überschwemmung, Lawine oder Erdrutsch sowie durch Brand, Blitzschlag oder eine Explosion.
Gilt der Schutz auch bei einem Unfall des Transportmittels?
Ja, ein Unfall des Transportmittels ist grundsätzlich mitversichert. Für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck gilt dies jedoch nicht.
Ist ein Unfall mit dem eigenen Fahrrad eingeschlossen?
Ja, ein Unfall mit dem versicherten Fahrrad zählt zu den Ursachen, für die Versicherungsschutz besteht.