Was in der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung als Reise gilt, ist klar geregelt: Eine Reise liegt vor, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz planmäßig für mehr als einen Tag mit dem notwendigen Gepäck verlassen. Diese Definition ist entscheidend für den Versicherungsschutz Ihres Fahrrads unterwegs.
Eine Reise im Sinne dieser Bedingung liegt vor, wenn:
- Sie Ihren ständigen Wohnsitz planmäßig für mehr als einen Tag mit dem notwendigen Gepäck verlassen.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Reise wird gesprochen, wenn Sie Ihr Zuhause geplant für einen Zeitraum von länger als einem Tag verlassen und dabei das nötige Gepäck mitnehmen. Kurze Ausflüge, die nur einen Tag dauern, fallen nach dieser Beschreibung nicht darunter. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann gilt etwas als Reise in der Andsafe Fahrradversicherung?
Eine Reise liegt vor, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz planmäßig für mehr als einen Tag mit dem notwendigen Gepäck verlassen.
Zählt ein eintägiger Ausflug als Reise?
Nein. Eine Reise setzt voraus, dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz für mehr als einen Tag verlassen.
Muss das Verlassen des Wohnsitzes geplant sein?
Ja. Laut Definition muss der ständige Wohnsitz planmäßig verlassen werden.
Gehört das Gepäck zur Definition einer Reise?
Ja. Eine Reise liegt nur vor, wenn der Wohnsitz mit dem notwendigen Gepäck verlassen wird.