Bei der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung besteht ein Anspruch auf Entschädigung – als Reparatur oder Wiederbeschaffung –, sobald die entstandenen Kosten mit geeigneten Belegen nachgewiesen werden. Welche Nachweise dafür anerkannt sind, erfahren Sie hier.
In der Fahrradversicherung der Andsafe Versicherung gilt Folgendes:
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigungsleistung (Reparatur oder Wiederbeschaffung), wenn Sie uns die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege nachweisen.
Als geeignete Nachweise gelten:
- Reparaturrechnungen
- Originalkaufbelege für Ersatzteile
- Belege für ein neu angeschafftes Fahrrad
Was bedeutet das konkret?
Damit die Andsafe Versicherung im Schadenfall zahlt, müssen Sie belegen können, welche Kosten Ihnen tatsächlich entstanden sind. Heben Sie deshalb Rechnungen und Kaufbelege gut auf – ob für eine Reparatur, für einzelne Ersatzteile oder für ein komplett neu gekauftes Fahrrad. Diese Unterlagen sind die Grundlage für die Erstattung.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigungsleistung in Form von Reparatur oder Wiederbeschaffung, wenn Sie die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege nachweisen.
Welche Belege werden als Nachweis anerkannt?
Anerkannt werden Reparaturrechnungen, Originalkaufbelege für Ersatzteile sowie Belege für ein neu angeschafftes Fahrrad.
Welche Leistungen sind möglich?
Die Entschädigungsleistung erfolgt als Reparatur oder als Wiederbeschaffung.
Warum sollte ich meine Belege aufbewahren?
Weil der Anspruch auf Entschädigung davon abhängt, dass Sie die entstandenen Kosten durch geeignete Belege nachweisen können.