Bei der Andsafe Fahrradversicherung erhalten Sie im Fall von Totalschaden oder Verlust entweder ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte oder – bei Verzicht auf Ersatz – den Zeitwert. Wie sich Abschläge ab 36 Monaten berechnen und wann der Neuwertanteil ausgezahlt wird, erfahren Sie hier.
1. Wenn Sie bei einem Totalschaden das Fahrrad ersetzen:
Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Wenn Sie bei einem Totalschaden oder bei Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz verzichten:
Verzichten Sie bei einem Totalschaden oder bei der Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert).
Berechnung des Zeitwerts:
Je älter das Fahrrad ist, desto geringer ist der Zeitwert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt:
- Bis zu einem Alter von 36 Monaten (gerechnet ab Erstkaufdatum) erfolgt kein Abzug.
- Ab einem Alter von mehr als 36 Monaten wird für jeden weiteren angefangenen Monat ein Prozent des Neuwerts als Abschlag berechnet.
- Die Höhe des Abschlags ist auf maximal 70 Prozent begrenzt.
Neuwertanteil:
Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versicherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), können Sie nur dann von uns verlangen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellen, dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versicherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekommen ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies ist durch geeignete Belege nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Totalschaden oder Verlust haben Sie die Wahl: Entweder Sie besorgen sich ein gleichwertiges neues Fahrrad und lassen sich die Kosten erstatten, oder Sie verzichten auf einen Ersatz und erhalten den Zeitwert ausgezahlt. Der Zeitwert berücksichtigt das Alter des Rades – erst nach einer bestimmten Zeit mindert sich der erstattete Betrag. Möchten Sie mehr als den Zeitwert erhalten, müssen Sie das Rad tatsächlich wieder neuwertig anschaffen und dies belegen.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Totalschaden ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist der gleiche Typ nicht mehr erhältlich, werden die Kosten eines anderen Modells mit vergleichbaren technischen Merkmalen erstattet – jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Was passiert, wenn ich auf den Ersatz des Fahrrads verzichte?
Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts, also des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte.
Wie wird der Zeitwert berechnet?
Bis zu einem Alter von 36 Monaten ab Erstkaufdatum erfolgt kein Abzug. Ab mehr als 36 Monaten wird für jeden weiteren angefangenen Monat ein Prozent des Neuwerts als Abschlag berechnet, maximal jedoch 70 Prozent.
Wann erhalte ich mehr als den Zeitwert (Neuwertanteil)?
Den Neuwertanteil können Sie nur verlangen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellen, dass die Entschädigung zur neuwertigen Wiederbeschaffung des zerstörten oder abhandengekommenen Fahrrads verwendet wird. Dies ist durch geeignete Belege nachzuweisen.