Bei einem Teilschaden am Fahrrad regelt die Andsafe Versicherung genau, was erstattet wird: Reparaturkosten samt Ersatzteilen bei der Fachwerkstatt, Bedingungen für die Selbstvornahme, Erstattung beim Verzicht auf die Reparatur sowie Ersatz, wenn keine Reparatur mehr möglich ist – immer begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme.
1. Wenn eine Fachwerkstatt die Reparatur durchführt:
Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Wenn Sie die Reparatur selbst durchführen:
Sofern Sie nach einem Versicherungsfall die notwendigen schadenbedingten Reparaturen selbst vornehmen und nicht durch eine Fachwerkstatt, haben Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn
- die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde und
- der nachgewiesene Reparaturschaden nicht größer ist als 10 Prozent der Versicherungssumme und
- ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet und
- ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
3. Wenn Sie auf die Reparatur verzichten:
Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn Sie uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegen. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt.
Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden angerechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
4. Wenn keine Reparatur möglich ist:
Können nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen werden, da keinerlei Ersatzteile mehr verfügbar sind, entschädigen wir die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte.
Ist ein Fahrrad gleichen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Teilschaden am Fahrrad kommt es darauf an, wie repariert wird. Lässt eine Fachwerkstatt reparieren, werden die Kosten inklusive Ersatzteile übernommen. Reparieren Sie selbst, gelten besondere Voraussetzungen. Wird gar nicht repariert, können die veranschlagten Kosten laut Kostenvoranschlag erstattet werden. Ist eine Reparatur mangels Ersatzteilen unmöglich, gibt es Ersatz für ein gleichwertiges Fahrrad. In allen Fällen bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Obergrenze.
Häufige Fragen
Was wird bei einer Reparatur in der Fachwerkstatt erstattet?
Ersetzt werden die Kosten für die Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und Güte. Es wird jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.
Welche Voraussetzungen gelten bei einer Selbstreparatur?
Ein Anspruch besteht nur, wenn die Selbstvornahme vorher genehmigt wurde, der nachgewiesene Reparaturschaden nicht größer als 10 Prozent der Versicherungssumme ist, ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden und ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung die sachgemäße Reparatur bestätigt.
Was passiert, wenn ich auf die Reparatur verzichte?
Sie haben Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn Sie einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegen. Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Nicht reparierte Teilschäden werden bei Folgeschäden angerechnet, bis die Beseitigung der Mängel nachgewiesen ist.
Was gilt, wenn keine Ersatzteile mehr verfügbar sind?
Sind keinerlei Ersatzteile mehr verfügbar, werden die Kosten für ein neuwertiges Fahrrad gleicher Art und Güte entschädigt. Ist ein Fahrrad gleichen Typs nicht mehr erhältlich, werden die Kosten eines anderen Fahrradmodells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen erstattet – nie mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.