Die Andsafe Fahrradversicherung zahlt höchstens die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme, die sich am Neuwert des Fahrrads zum Erstkauf orientiert. Wer den Neuwert nicht belegen kann, erhält bei Totalschaden nur den Zeitwert – erfahren Sie, welche Grenzen für gebrauchte Räder, Akkus und Mieträder gelten.
Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Händlerverkaufspreis) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Der Neuwert ist durch geeignete Belege auf Verlangen nachzuweisen:
- Original-Händlerrechnung
- Wertgutachten
Kann der Original-Neuwert nicht nachgewiesen werden, ersetzen wir bei einem Totalschaden nur den Zeitwert des versicherten Fahrrads.
Besondere Regelungen:
- Bei gebrauchten Fahrrädern ersetzen wir maximal den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Versicherungsnehmer.
- Für fest im Fahrradrahmen verbaute Akkus bieten wir Versicherungsschutz zum Zeitwert.
- Die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung erstattet im Schadenfall nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme. Grundlage ist der Neuwert des Rads beim ersten Kauf. Sie sollten den Kaufbeleg oder ein Gutachten aufbewahren, denn ohne Nachweis wird bei einem Totalschaden nur der aktuelle Zeitwert gezahlt. Für gebrauchte Räder, fest verbaute Akkus und Mieträder gelten jeweils eigene Obergrenzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Es wird maximal eine Entschädigung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme gezahlt.
Wonach richtet sich die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Händlerverkaufspreis) zum Zeitpunkt des Erstkaufs.
Was passiert, wenn ich den Neuwert nicht nachweisen kann?
Kann der Original-Neuwert nicht nachgewiesen werden, wird bei einem Totalschaden nur der Zeitwert des versicherten Fahrrads ersetzt. Als Nachweis dienen die Original-Händlerrechnung oder ein Wertgutachten.
Welche Grenze gilt für gebrauchte Fahrräder?
Bei gebrauchten Fahrrädern wird maximal der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Versicherungsnehmer ersetzt.
Wie sind fest verbaute Akkus und Mieträder abgesichert?
Für fest im Fahrradrahmen verbaute Akkus besteht Versicherungsschutz zum Zeitwert. Die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.