Wer beim Fahrrad-Schutzbrief der Andsafe Versicherung eine Obliegenheit verletzt, muss je nach Verschulden mit Folgen rechnen: Bei Vorsatz droht der Verlust des Versicherungsschutzes, bei grober Fahrlässigkeit eine Leistungskürzung. Welche Nachweise den Schutz erhalten, erfahren Sie hier.
1. Folgen bei einer vorsätzlichen Verletzung
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Weisen Sie allerdings nach, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung der uns obliegenden Leistung ursächlich war, gilt Folgendes:
- Sie behalten den Versicherungsschutz insoweit, als die Obliegenheitsverletzung nicht geeignet war, unsere Interessen als Versicherer ernsthaft zu beeinträchtigen.
- Sie behalten den Versicherungsschutz, wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
2. Folgen bei einer fahrlässigen Verletzung
Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung hat nur dann Folgen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ist das der Fall, sind wir berechtigt, die Leistung in einem Maß zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Wir kürzen die Leistung nicht, wenn Sie nachweisen, dass
- Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder
- die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung der uns obliegenden Leistung oder ihres Umfangs ursächlich war.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie im Rahmen des Fahrrad-Schutzbriefs beachten müssen. Halten Sie sich nicht daran, kommt es darauf an, wie schwer Ihr Verschulden wiegt: Bei Absicht kann der Schutz ganz entfallen, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Ihr Fehler den Schaden nicht verursacht oder die Leistungsprüfung nicht beeinflusst hat, bleibt der Schutz je nach Fall ganz oder teilweise erhalten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung?
Bei einer vorsätzlichen Verletzung einer der genannten Obliegenheiten verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Kann ich den Versicherungsschutz trotz vorsätzlicher Verletzung behalten?
Ja. Weisen Sie nach, dass die Verletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung der Leistung ursächlich war, behalten Sie den Schutz insoweit, als die Verletzung die Interessen des Versicherers nicht ernsthaft beeinträchtigen konnte, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.
Hat jede fahrlässige Obliegenheitsverletzung Folgen?
Nein. Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung hat nur dann Folgen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall darf die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens gekürzt werden.
Wann wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt?
Die Leistung wird nicht gekürzt, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung der Leistung oder ihres Umfangs ursächlich war.