Beim Fahrradschutzbrief der Andsafe Versicherung müssen Sie einen Schaden unverzüglich über die rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale melden, ihn gering halten, Weisungen befolgen, Untersuchungen gestatten und Originalbelege vorlegen – so bleibt Ihr Anspruch auf Leistung gesichert.
Obliegenheiten nach Schadeneintritt
Nach Eintritt des Schadens sind Sie verpflichtet, folgendes zu tun:
- Sie müssen uns den Schaden unverzüglich über die Notrufzentrale des andsafe Fahrradschutzbriefes anzeigen. Die Notrufzentrale ist jederzeit über die Telefonnummer 0251 95202975 erreichbar. Für Anrufe aus dem Ausland lautet die Nummer 0049 251 95202975.
- Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten und unsere Weisungen befolgen.
- Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.
- Wenn wir Ansprüche gegen Dritte geltend machen wollen, die aufgrund unserer Leistung auf uns übergegangen sind, müssen Sie uns die hierfür benötigten Unterlagen aushändigen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, sollten Sie ihn möglichst sofort über die Notrufzentrale des Fahrradschutzbriefes melden. Halten Sie den Schaden so klein wie möglich und richten Sie sich nach den Anweisungen des Versicherers. Damit die Leistung geprüft werden kann, unterstützen Sie die Klärung von Ursache und Höhe des Schadens, legen Belege im Original vor und stellen benötigte Unterlagen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wie melde ich einen Schaden beim Fahrradschutzbrief?
Sie müssen den Schaden unverzüglich über die Notrufzentrale des andsafe Fahrradschutzbriefes anzeigen. Die Notrufzentrale ist jederzeit unter der Telefonnummer 0251 95202975 erreichbar.
Welche Nummer gilt für Anrufe aus dem Ausland?
Für Anrufe aus dem Ausland lautet die Nummer 0049 251 95202975.
Welche Nachweise muss ich vorlegen?
Sie müssen jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten und Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen. Gegebenenfalls sind die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.
Was muss ich tun, um den Schaden gering zu halten?
Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten und die Weisungen des Versicherers befolgen.
Muss ich Unterlagen für Ansprüche gegen Dritte aushändigen?
Ja. Wenn der Versicherer Ansprüche gegen Dritte geltend machen möchte, die aufgrund seiner Leistung auf ihn übergegangen sind, müssen Sie die hierfür benötigten Unterlagen aushändigen.