Im Fahrradschutzbrief der Andsafe Versicherung werden die beiden zentralen Begriffe Leistungsort und Wohnsitz genau definiert. Der Leistungsort ist die mit dem Abschleppfahrzeug erreichbare Stelle am Schadenort, der Wohnsitz der Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Erklärungsbedürftige Begriffe in diesem Schutzbrief definieren wir innerhalb der Regelungen, in denen sie eine Rolle spielen.
Eine Ausnahme gilt für die folgenden beiden Begriffe, die mehrfach im Text vorkommen.
1. Leistungsort
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug tatsächlich und in einer nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Weise erreichbar ist.
2. Wohnsitz
Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Was bedeutet das konkret?
Für den Fahrradschutzbrief sind zwei Begriffe besonders wichtig: Der Leistungsort beschreibt, wo die Hilfe am Schadenort ansetzen kann – nämlich dort, wo ein Abschleppfahrzeug auf zulässige Weise hinkommt. Der Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie offiziell gemeldet sind und sich die meiste Zeit aufhalten.
Häufige Fragen
Was ist der Leistungsort im Fahrradschutzbrief?
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug tatsächlich und in einer nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Weise erreichbar ist.
Was gilt als Wohnsitz?
Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Warum werden diese beiden Begriffe gesondert erklärt?
Erklärungsbedürftige Begriffe werden grundsätzlich innerhalb der Regelungen definiert, in denen sie eine Rolle spielen. Leistungsort und Wohnsitz bilden eine Ausnahme, weil sie mehrfach im Text vorkommen.
Muss der Wohnsitz in Deutschland liegen?
Ja, der Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem Sie gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.