Muss das versicherte Fahrrad nach einem Schadensfall verschrottet werden, übernimmt die Andsafe Versicherung im Rahmen des Fahrradschutzbriefs die Kosten für Verschrottung und Transport, zahlt anfallende Restwerte aus und trägt bei Bedarf sogar die Zollgebühren im Ausland.
Verschrottung des Fahrrads
Muss das versicherte Fahrrad nach einem Schadensfall verschrottet werden, kümmern wir uns darum. Wir übernehmen die Kosten sowohl für die Verschrottung selbst als auch für den Transport des Fahrrads vom Schadenort zum Ort der Verschrottung.
Fallen aus der Verschrottung Restwerte an, zahlen wir diese an Sie aus.
Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht.
Muss das versicherte Fahrrad im Ausland verzollt werden, so übernehmen wir auch die entsprechenden Zollgebühren.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Ist das Fahrrad nach einem Schaden nicht mehr zu retten, organisiert der Fahrradschutzbrief die Verschrottung und trägt die dafür anfallenden Kosten, einschließlich des Transports zum Verschrottungsort. Ergibt sich aus der Verschrottung noch ein Restwert, erhalten Sie diesen. Auch für mitgeführtes Gepäck und für notwendige Zollgebühren im Ausland ist gesorgt. Nur wenn gesetzliche Vorschriften dagegensprechen, unterbleibt eine Verzollung oder Verschrottung.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten für die Verschrottung des Fahrrads?
Muss das versicherte Fahrrad nach einem Schadensfall verschrottet werden, übernehmen wir die Kosten sowohl für die Verschrottung selbst als auch für den Transport des Fahrrads vom Schadenort zum Ort der Verschrottung.
Was passiert mit anfallenden Restwerten?
Fallen aus der Verschrottung Restwerte an, zahlen wir diese an Sie aus.
Wird auch das Gepäck transportiert?
Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht.
Werden Zollgebühren im Ausland übernommen?
Muss das versicherte Fahrrad im Ausland verzollt werden, übernehmen wir die entsprechenden Zollgebühren.
Wann erfolgt keine Verzollung oder Verschrottung?
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.