Die Andsafe Fahrradversicherung übernimmt im Rahmen des Fahrradschutzbriefs den Rücktransport des Fahrrads zum ständigen Wohnsitz, wenn es am Schadenort nicht innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden kann – bis zu 500 Euro innerhalb Deutschlands. Erfahren Sie, wann der Rücktransport greift und was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gilt.
Rücktransport des Fahrrads
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden, sorgen wir dafür, dass es zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurücktransportiert wird.
Die dadurch entstehenden Kosten übernehmen wir bis zu einem Betrag von 500 Euro, sofern der Rücktransport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
Ein Rücktransport kommt nicht in Betracht, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wert für ein gleichwertiges Fahrrad am Schadentag überschreiten, also ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
In diesem Fall können Sie Leistungen nach "Verschrottung des Fahrrads" in Anspruch nehmen.
Was bedeutet das konkret?
Bleibt Ihr Fahrrad nach einem Schaden unterwegs liegen und lässt es sich vor Ort nicht zeitnah reparieren, kümmert sich die Versicherung darum, dass Sie es nach Hause bekommen. Die Kosten dafür werden bis zu einer festgelegten Grenze getragen. Lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr, greift stattdessen eine andere Leistung des Schutzbriefs.
Häufige Fragen
Wann wird der Rücktransport des Fahrrads übernommen?
Wenn das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von fünf Werktagen fahrbereit gemacht werden kann, wird es zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurücktransportiert.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten erstattet?
Die Kosten für den Rücktransport werden bis zu einem Betrag von 500 Euro übernommen, sofern der Rücktransport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
Wann kommt ein Rücktransport nicht in Betracht?
Ein Rücktransport kommt nicht in Betracht, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wert für ein gleichwertiges Fahrrad am Schadentag überschreiten, also ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Was gilt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
In diesem Fall können Sie Leistungen nach "Verschrottung des Fahrrads" in Anspruch nehmen.